Impulse für ein rasches Comeback der Wirtschaft

Die österreichische Wirtschaft hat durch Corona den stärksten Einbruch in der 2. Republik erfahren, es ist die schlimmste Rezession der Nachkriegszeit. Die Arbeitslosenzahlen haben trotz eines massiven und noch nie dagewesenen Einsatzes der Kurzarbeitsunterstützung einen historischen Höchststand erreicht. Erschwert wird die Lage dadurch, dass Österreich ein klassisches Export- und Tourismusland ist und daher unser wirtschaftliches Comeback auch sehr stark von der internationalen Entwicklung abhängt, nämlich wie rasch erholen sich unsere Exportmärkte und Touristen-Herkunftsländer. Das Problem ist außerdem ein doppeltes: die Einbrüche sind sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Insgesamt ist es „eine historische Herausforderung“ (Prof. Bardelt) für die Wirtschaftspolitik.

Alle Erfahrungen der Vergangenheit nach Krisen, zum Beispiel nach der Finanzkrise 2008/2009 zeigen, dass nur eine Wachstumsstrategie zum Erfolg führt. Wir müssen uns aus der Krise herausinvestieren. Kein Betrieb wird aber investieren, wenn die Stimmung und die Zukunftsperspektiven schlecht sind. Wirtschaft heißt nun einmal Rechtenstift plus Stimmung.

Die Herausforderung ist daher gewaltig, die größte der letzten Jahrzehnte. Es braucht ein Paket, das die Stimmung dreht und bei Betrieben und Konsumenten wieder Optimismus und Vertrauen in die Zukunft auslöst.

Die Ideen, die nun von linker Seite kommen, wie Ausweitung des Sozialstaates durch einen 6-Stunden-Tag, durch ein höheres Arbeitslosengeld und einen Corona-Tausender, sind in einem Land, das eine der höchsten Sozialquoten in der OECD hat, kontraproduktiv, erhöhen die Lohnnebenkosten und Schwächen die ohnehin schon daniederliegende Wirtschaft. Das Gleiche gilt für die lancierten Steuerideen, die für Betriebe, die um ihre Existenz und ihre Zukunft sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen ringen, reines Gift sind. Insbesondere gilt dies für Eigentums- bzw. Substanzsteuern.

Schwerpunkte

  1. Rasche Umsetzung der Hilfs- und Förderprogramme der Regierung. Entscheidend ist jetzt primär das Tempo, dass das Geld zur Beseitigung der Liquiditätsengpässe rasch bei den Betrieben ankommt. Anhand konkreter Fallbeispiele sind zeitaufwändige bürokratische Hürden bei den Anträgen zu beseitigen.

  2. Investitionsanreize sind für die Betriebe dringend notwendig. Das können Investitionsfreibeträge (z.B. 25% für Digitalisierung und 50% für Klimaschutz), eine Investitionsprämie oder eine degressive Afa sein, Verlustrückträge und größere Verlustabzugsmöglichkeiten. Durch einen Verlustrücktrag ins Jahr 2019 könnte die Liquiditätsbelastung im kritischen Jahr 2020 deutlich reduziert werden.
    Für Investitionen im Immobiliensektor Wiedereinführung einer steuerfreien Rücklage und Verkürzung des Afa- Zeitraumes sowie Herabsetzung des Afa-Abschlages für Grund und Boden.
    Als Zukunftsperspektive für die Wirtschaft gehört auch die vorgesehene Senkung der Körperschaftssteuer auf 21% fixiert.

  3. Kaufkraftimpulse: Für die Nachfrageseite und zur Kaufkraftstärkung sind die Tarifsenkungen bei der Lohn- und Einkommensteuer, wie sie die angekündigte Steuerreform vorsieht, möglichst rasch vorzuziehen. Leistungsprämien für Mitarbeiter sollen bis € 3000,- steuerfrei sein. Einkaufsgutscheine für Gering-Verdiener sind zu prüfen. Für 2020/21 sollte im Handel die Sonntagsöffnung für jeweils 4 Tage zugelassen sein.

  4. Eigenkapitalstärkung: Während derzeit die Liquidität noch das Hauptproblem ist, wird es im Herbst das Eigenkapital sein. Um eine Pleitewelle zu verhindern, sind dringend eigenkapitalstärkende Maßnahmen notwendig. Insbesondere:
    • Einführung fiktiver Eigenkapitalzinsen, um die Diskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital zu beenden. Die steuerliche Bevorzugung von Fremdkapital (Absetzbarkeit der Zinsen) ist eine der Hauptursachen der Eigenkapitalschwäche
    • die Eigenkapital- bzw. Venture-Capital-Programme von AWS sind befristet für 3 Jahre über Start-Ups hinaus auszuweiten und generell anzuwenden
    • AWS soll weiter ausgebaut werden zu einer Schnittstelle von kapitalsuchenden Betrieben und potentiellen Investoren als eine Vorstufe zu einem allfälligen Börsegang
    • Umwandlung von Hilfskrediten in Zuschüsse
    • KEST Befreiung für Dividenden und Kapitalgewinne
    • Steuerliche Abzugsfähigkeit von Anschaffungsnebenkosten für Kapitalinvestitionen

  5. Für ein Wiederhochfahren der Wirtschaft ist auch dringend eine massive Entlastung der Betriebe von Bürokratie notwendig. Die Betriebe brauchen mehr Luft zum Atmen und müssen ihre Hände freibekommen für produktive Arbeit. Vorschläge für Bürokratieabbau und -deregulierung liegen in großer Zahl bei den Ressorts auf.
    Daten, die bei der Finanzverwaltung oder Sozialversicherung liegen, sollen von dort und nicht von den Betrieben angefordert werden. Befristet mögliche elektronische Anträge bei der Finanzverwaltung sind zu verlängern und sollen auch generell für Bundesbehörden und Gerichte eingeführt werden.
    Eine bürokratische Entlastung ist auch die Abschaffung von Bagatellsteuern und antiquierten Gebühren wie zum Beispiel die Mietvertragsgebühren.

  6. Mehr Fairness für den Handel: Während Online-Händler wie Amazon ihre Gewinne in Österreich machen, aber in Steueroasen versteuern, ist der stationäre Handel ein braver inländischer Steuerzahler.
    • mehr Fairness in der Besteuerung für den inländischen Handel, auch durch Verstärkung unserer Aktivitäten auf OECD Ebene.
    • Die für 1.1.2021 fixierte Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze für Paketlieferungen aus Drittstaaten sollte eingehalten und nicht wie von der EU-Kommission vorgesehen um ein halbes Jahr verschoben werden.
    • Sicherstellung, dass Rückversicherer, Lieferungen von Handel und Industrie versichern, allenfalls wie in Deutschland durch eine Art Rettungsschirm für Versicherer.
    • Effiziente Kontrollsysteme, damit asiatische Online-Händler sich an den österreichischen Abfall-Entsorgungssystemen beteiligen wie dies gesetzlich vorgesehen ist.

  7. Erleichterungen bei der Kreditvergabe: Sämtliche Pläne zur Verschärfung der Standards für die Kreditvergabe (die geplante EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe) und zur Erhöhung der Eigenmittelunterlegung für Banken (Basel IV) sollten für die nächsten 5 Jahre gestoppt werden, um die Kreditvergabe zur Liquiditätsstärkung zu erleichtern.

  8. Anpassung des Arbeitsrechts an neue Arbeitsformen insbesondere Homeoffice. Das Homeoffice hat sich in den Corona Zeiten bewährt und wird auch in Zukunft von Bedeutung sein. Es bietet maximale Flexibilität und erfordert entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. kein Anfallen von Überstunden, Bereitstellung von Arbeitsmitteln, Kostenübernahme, Versicherungsschutz.

  9. Zur Finanzierung aller Hilfsmaßnahmen sind neben Steuermehreinnahmen auf der Wachstumsstrategie vor allem ausgabenseitige Maßnahmen notwendig, vor allem Weichenstellungen, um die Effizienzpotenziale der öffentlichen Hand zu heben. Vorschläge vom Rechnungshof, WIFO, OCD, IWF, ECO Austria usw. liegen ausreichend vor. Dies wird nicht von heute auf morgen geschehen können, sondern erfordert einen mehrjährigen Prozess über diese Legislaturperiode hinaus.

  10. Monitoring-Quartalsberichte der Regierung über den Erfolg des Sofortprogramms unter Berücksichtigung auch internationaler Entwicklungen der Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaftsstandorten.

05.06.2020