Bei seinem Besuch am 18.1.2019 bei der Initiative Standort gab Justiz- und Reformminister Moser einen Überblick, welche Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes im ersten Jahr seiner Ministerschaft ergriffen wurden. Beispielhaft seien angeführt:
° Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts, Stärkung des Bestbieterprinzips und praxisgerechte Lösungen.
° Modernisierung des Verwaltungsstrafrechts und Einführung des Grundsatzes „Beraten vor Strafen“. Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaft erfüllt. Außerdem fällt die Verschuldensvermutung bei hohen Verwaltungsstrafen weg.
° Verwaltungsverfahren werden beschleunigt: Ab 1.1.2019 haben Behörden und Verwaltungsgerichte die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren mit Schluss der mündlichen Verhandlung für beendet zu erklären.
° Seit 1.1.2019 besteht auch die Möglichkeit der online GmbH-Gründung. Dadurch werden Gründungen erleichter, unkomplizierter und beschleunigt.
° Durch das Genossenschaftsspaltungs-Gesetz erhalten Genossenschaften die Möglichkeit, ihr Vermögen zu spalten, so wie dies für Kapitalgesellschaften schon lange möglich ist.
° Umfassende Überprüfung von Gold-Plating (Übererfüllung europarechtlicher Vorgaben). Dabei werden alle Ressorts sowie betroffene Interessensvertretungen eingebunden sowie auch der Verfassungsdienst. Das erste Paket von 37 Bestimmungen wird im Frühjahr 2019 dem Parlament übermittelt.
° 2019 soll eine „Better Regulation“ Strategie erarbeitet werden. Ziel: Verständliche Gesetze und Reduktion von Bürokratie und Komplexität. Eine „Sunset Legislation“ (Gesetze mit Ablaufdatum) soll geprüft werden und das Kumulationsprinzip (eine Verwaltungsübertretung führt zu mehreren Strafen) evaluiert werden.
° Durch eine Digitalisierungsoffensive soll die Justiz bürger- und wirtschaftsfreundlicher werden und durch ein entsprechendes interaktives Serviceportal dem unternehmen der Weg auf das Amt erspart werden.
Bei den Mitgliedern der Initiative Standort fanden die Ausführungen des Ministers großen Beifall.